§ 1 Darlehensnehmer
1 Die ACE Handel GmbH mit dem Sitz in Kleinrinderfeld ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Würzburg unter der Nummer HRB 18601 eingetragen und betreibt in Kleinrinderfeld ein Handelsgewerbe.
2 Gegenstand des Unternehmens der GmbH ist der Betrieb und Unterhalt eines Verkaufsladens mit Tagescafé, der Handel, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft – soweit dies nicht genehmigungspflichtig ist – sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und der Handel mit Erzeugnissen aus insbesondere landwirtschaftlicher Produktion mit für den Verbrauch erforderlichen Waren, Gütern und Dienstleistungen.
3 Das Stammkapital beträgt 25002 Euro.
4 Der Sitz der Gesellschaft ist Kleinrinderfeld.
5 Zur Geschäftsführung ist der Geschäftsführer berechtigt und verpflichtet.
6 Der Geschäftsführer hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Die Handelsbücher sind gemäß den gültigen Gesetzen zu erstellen.
7 Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet zum 31.12.2026.
§ 2 Darlehensgeber
Der Darlehensgeber gewährt der in § 1 genannten Darlehensnehmerin ein partiarisches Darlehen. Die Laufzeit beginnt am 12.09.2026 oder, falls das Geld erst danach eingeht, am Tag des Geldeingangs auf dem Konto der Gesellschaft (§ 3 Nr. 4).
§ 3 Darlehensbetrag und Kontoführung
1 Die Darlehenshöhe ergibt sich aus der Angabe auf Seite 1 des Vertrages (mindestens 350 Euro; die Summe muss ganzzahlig durch 50 teilbar sein).
2 Der Darlehensgeber hat das Darlehen spätestens zwei Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages auf das Konto der GmbH einzuzahlen.
3 Das Darlehen ist unverzinslich.
4 Das Darlehen gilt erst mit endgültiger, vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto der Gesellschaft als eingezahlt. Wird eine Zahlung unabhängig vom gewählten Zahlungsweg zurückgebucht oder erstattet, gilt das Darlehen als nicht eingezahlt und ein bereits eingetretener Laufzeitbeginn entfällt. Die Einzahlungspflicht nach Nr. 2 sowie das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt. Vom Darlehensgeber zu vertretende Rückbuchungskosten trägt dieser.
5 Das Darlehen ist zweckgebunden. Die GmbH darf es für alle Maßnahmen verwenden, die nach ihrer Einschätzung den RinnerMarkt24 fördern.
§ 4 Unverzinslichkeit und Nachrangigkeit
1 Das Darlehen ist unverzinslich. Der Darlehensgeber nimmt nicht am Gewinn der GmbH teil. Eine Nachschusspflicht des Darlehensgebers besteht nicht.
2 Wird über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. wird das Unternehmen still liquidiert, steht der Anspruch des partiarischen Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages im Rang nach den übrigen Gläubigern, jedoch vor allen Forderungen der Gesellschafter der ACE Handel GmbH und im Gleichrang mit den Ansprüchen anderer partiarischer Darlehensgeber der GmbH.
§ 5 Dauer, Kündigung und Rückzahlung
1 Das Darlehen wird für mindestens zwölf Jahre gewährt.
2 Der Vertrag ist mit der Unterschrift beider Vertragsparteien verbindlich. Für den Beginn der Laufzeit gilt § 2.
3 Der Vertrag kann nach Ablauf der Grundlaufzeit gemäß § 5 Nr. 1 vom Darlehensgeber unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich ganz oder teilweise gekündigt werden.
4 Bei Beendigung des Darlehensvertrages kann das Darlehen auch in Form eines Warengutscheines ausbezahlt werden.
5 Soweit die Rückzahlung für die GmbH im Hinblick auf ihre Vermögens- und Ertragslage eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann die GmbH die Rückzahlung in einem für sie zumutbaren Ratenplan verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn mehr als 20 % des gesamten gewährten Kapitals gegenüber allen Darlehensgebern und/oder Gläubigern zur Zahlung fällig sind und/oder soweit und solange deren Zahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 17, 19 InsO) über das Vermögen des Schuldners herbeiführen würde (sog. Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre).
§ 6 Außerordentliche Kündigung durch die Gesellschaft
(1) Dem Darlehensgeber kann außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn:
a) er der Gesellschaft schadet,
b) er zahlungsunfähig geworden oder überschuldet ist oder über das Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder
c) er unter der der Gesellschaft bekannt gegebenen Anschrift dauernd nicht erreichbar ist.
(2) Über die Kündigung entscheidet der Geschäftsführer. Für die Rückzahlung gilt § 5 Nr. 5 entsprechend.
(3) Die außerordentliche Kündigung ist dem Darlehensgeber schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes mitzuteilen.
§ 7 Übertragbarkeit, Berechtigung und Abtretung
1 Der Darlehensgeber kann nur mit Zustimmung der GmbH über sein Darlehen ganz oder teilweise verfügen. Dies betrifft insbesondere die Übertragung der Darlehensforderung auf eine dritte Person.
2 Mit dem Tod des Darlehensgebers geht der Darlehensvertrag auf den Erben über. Der Erbe kann den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen fortführen oder zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, schriftlich kündigen. Wird eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet das Vertragsverhältnis mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge geht der Vertrag auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Dieser kann den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen fortführen oder zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Gesamtrechtsnachfolge wirksam geworden ist, schriftlich kündigen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist bzw. wird, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Im Falle von etwaigen Vertragslücken verpflichten sich die Vertragsparteien, diesbezüglich eine Vereinbarung zu treffen, die dem entspricht, was die Vertragsparteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Punkt bedacht hätten.
2 Gesonderte, nicht in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen dem Vertragswerk zugefügt werden. Andere, nicht schriftliche Vereinbarungen sind daher nichtig.
3 Gemäß § 2b Vermögensanlagegesetz unterliegt das partiarische Darlehen an der ACE Handel GmbH nicht der Prospektpflicht, da es sich bei dem Rinnermarkt24 um ein soziales Projekt handelt und der Gesamtbetrag aller partiarischer Darlehen 2,5 Mio € nicht überschreitet.
4 Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz der GmbH.
5 Es gilt Deutsches Recht.
6 Die ACE Handel GmbH ist berechtigt, das Kirchensteuermerkmal des Darlehensgebers im Rahmen der Vertragsvereinbarung ohne Berücksichtigung einer Wartefrist beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen.
7 Der Darlehensgeber erklärt sich mit der analogen und digitalen Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Darlehensgeber erhält auf Antrag gem. Art 15 DS-GVO eine Information über seine gespeicherten Daten. Die Weitergabe der Daten an Dritte – mit Ausnahme an das für das Unternehmen tätige Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro sowie der zuständigen Bank und der gesetzlich vorgeschriebenen Datenweitergabe und Datenspeicherung – bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vertragspartner. Näheres ist in der Datenschutzerklärung, die jederzeit zur Einsichtnahme im Dorfladen liegt, geregelt.
Risikohinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (Nachrangdarlehen, siehe § 4 und § 5 Nr. 5).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht bevor Ihnen diese Belehrung in Textform zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: ACE Handel GmbH, Krautäckerweg 12, 97271 Kleinrinderfeld, E-Mail: auskunft@rinnermarkt24.de.
Widerrufsfolgen: Im Fall des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag erstattet die GmbH unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.