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Absichts­erklärung

Damit der RinnerMarkt24 Realität wird, brauchen wir ein starkes Fundament aus der Mitte unserer Gemeinde. Mit dieser noch unverbindlichen Erklärung zeigen Sie uns, mit welchem Betrag Sie das Projekt finanziell unterstützen möchten. So geben Sie uns die entscheidende Planungssicherheit für den Startschuss – ganz ohne sofortige Verpflichtung.

Gemeinsam für unser Dorf

Wir freuen uns riesig, dass Sie den RinnerMarkt24 finanziell unterstützen möchten! Um das Projekt auf solide Beine zu stellen, sammeln wir im ersten Schritt formelle Absichtserklärungen.

Wie ist der genaue Ablauf?

  • Schritt 1: Die Absichtserklärung
    Mit dem Ausfüllen dieses Formulars erklären Sie uns Ihre Absicht, das Projekt mit dem genannten Betrag zu unterstützen.
  • Schritt 2: Die Unternehmensgründung
    Die offizielle Umsetzung erfolgt durch Christoffer Flohr, Erhan Delice und Andreas Roch. Hierfür wird in Kürze die ACE Handel GmbH gegründet.
  • Schritt 3: Der Vertragsabschluss
    Sobald die GmbH eingetragen ist, erhalten Sie von uns den finalen Vertrag auf dem von Ihnen gewünschten Weg zugesendet.
  • Schritt 4: Die Zahlung
    Erst mit dem Vertragsabschluss wird Ihr Unterstützungsbetrag fällig.
Transparenz ist uns wichtig:
Dieses Formular ist rechtlich gesehen "nur" eine Absichtserklärung. Sie können sich den Entwurf des Darlehens-Vertrages bereits vorab ansehen.

Häufige Fragen zur Beteiligung

1. Was genau ist ein partiarisches Darlehen?

Es ist ein unkomplizierter Vertrag, der uns rechtlich dazu befugt, dass die Bürger uns Geld geben können, um das Projekt RinnerMarkt24 gemeinsam zu realisieren. Im Grunde ist es eine zweckgebundene Unterstützung aus der Mitte der Gemeinde, um als Gemeinschaft diesen Laden aufzubauen.

2. Wann muss ich das Geld überweisen?

Vorerst gar nicht. Mit dieser Absichtserklärung gehen Sie noch keine Zahlungsverpflichtung ein. Erst wenn die ACE Handel GmbH offiziell gegründet wurde, erhalten Sie den verbindlichen Darlehensvertrag.

3. Was passiert mit meinem Geld, falls der RinnerMarkt24 nicht erfolgreich ist?

Unser Dorfprojekt funktioniert nur, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Da wir Ihr Geld als Eigenkapital für den Startschuss benötigen, vergeben Sie ein „Nachrangdarlehen“. Sollte der Markt schließen müssen, werden zuerst Lieferanten und Banken bezahlt. Im äußersten Fall könnte Ihr Geld dadurch verloren gehen.

4. Bekomme ich mein Geld später zurück?

Ja. Eine Rückzahlung ist nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren möglich. Transparenzhinweis: Bei der Beteiligung handelt es sich rechtlich um Risikokapital.

Weitere Fragen anzeigen

5. Wem gehört der Dorfladen eigentlich?

Der Laden gehört den Gesellschaftern der ACE Handel GmbH, wird aber erst durch Sie als finanzielle Unterstützer aus der Bürger­schaft möglich gemacht.

6. Wofür wird mein Geld konkret verwendet?

Für den Umbau, die Einrichtung der Ladenflächen, Kühlgeräte, Gastro-Ausstattung und die Vorfinanzierung des ersten Warenbestands.

7. Gibt es Zinsen oder eine Erfolgsbeteiligung?

Nein, das Darlehen ist unverzinslich. Der eigentliche Gewinn für uns alle ist der RinnerMarkt24 selbst – die Sicherung unserer Nahversorgung und ein neuer, lebendiger Treffpunkt im Dorf. Jeder Cent fließt direkt in das Projekt.

8. Hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Nein! Das Risiko ist strikt auf die Höhe Ihrer finanziellen Einlage begrenzt.

9. Muss ich im Laden mitarbeiten, wenn ich Geld gebe?

Nein! Eine finanzielle Beteiligung verpflichtet Sie zu absolut keiner Arbeitsleistung.

Absichtserklärung

zwischen

  1. 1. Andreas Roch, wohnhaft in: Finkenweg 3, 97294 Unterpleichfeld
  2. 2. Christoffer Flohr, wohnhaft in: Krautäckerweg 12, 97271 Kleinrinderfeld
  3. 3. Erhan Delice, wohnhaft in: Sudetenstraße 1, 97271 Kleinrinderfeld

– nachfolgend gemeinsam „die Gründer“ genannt –

handelnd mit der Absicht, die ACE Handel GmbH, Betreibergesellschaft des Rinnermarkt24, zu errichten

und

– nachfolgend „Interessent“ genannt –

Bankverbindung (nur bei SEPA-Lastschrift auszufüllen):

Euro
(Mindestens 350,00 Euro; die Summe muss ganzzahlig durch 50 teilbar sein.)